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   VGH Bayern, 22.10.2019 - 10 C 18.2325   

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https://dejure.org/2019,37939
VGH Bayern, 22.10.2019 - 10 C 18.2325 (https://dejure.org/2019,37939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2019 - 10 C 18.2325 (https://dejure.org/2019,37939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 10 C 18.2325 (https://dejure.org/2019,37939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit bei Untätigkeitsklage; Ablauf; Ablehnung; Anspruch; Beschwerde; Bewilligung; Erteilung; Fiktionsbescheinigung; Rechtsverfolgung; Streitwertfestsetzung; Mutwilligkeit; Untätigkeitsklage; Aufenthaltserlaubnis; Eingangsbestätigung

  • rechtsportal.de

    Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund einer mutwilligen Rechtsverteidigung; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Anspruch auf zeitnahe Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 3 M 92.17

    Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage; Überlastung der Behörde

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 10 C 18.2325
    Das ist vor allem dann der Fall, wenn die zur Rechtsverfolgung ergriffene Maßnahme bei den konkreten Gegebenheiten nicht notwendig ist und deshalb von einem verständigen Beteiligten nicht ergriffen worden wäre (OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.7.2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 3).

    Insoweit liegt der Fall hier anders als in den Fallgestaltungen, bei denen die Behörde vor Erhebung der Untätigkeitsklage gar keine Äußerung abgegeben oder sogar noch auf ihrer ablehnenden Ansicht beharrt hat (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.7.2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 4 C 10.2870 - juris Rn. 8-10).

  • VGH Bayern, 27.12.2010 - 4 C 10.2870

    Untätigkeitsklage; (keine) Mutwilligkeit der Klageerhebung nach vorangegangenem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 10 C 18.2325
    Insoweit liegt der Fall hier anders als in den Fallgestaltungen, bei denen die Behörde vor Erhebung der Untätigkeitsklage gar keine Äußerung abgegeben oder sogar noch auf ihrer ablehnenden Ansicht beharrt hat (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.7.2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 4 C 10.2870 - juris Rn. 8-10).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Diese zeitliche Abfolge - Setzung des erledigenden Ereignisses durch den Kläger und unverzügliche Abhilfe durch den Beklagten -, die das Verwaltungsgericht bei seiner Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu Recht zu Lasten des Klägers berücksichtigt hat, führt vorliegend nicht zu der Annahme, die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe hätten zu irgendeinem Zeitpunkt vorgelegen: Bei einer (erstmals) nach Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages ohne Abwarten der bereits absehbaren positiven Entscheidung der Ausländerhörde erhobenen Klage wäre ein entsprechender Prozesskostenhilfeantrag mangels Zulässigkeit der Klage (gegebenenfalls auch wegen Mutwilligkeit der Klageerhebung, vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 10 C 18.2325 - juris Rn. 5) abgelehnt worden.
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 19.121

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Diese zeitliche Abfolge - Setzung des erledigenden Ereignisses durch den Kläger und unverzügliche Abhilfe durch den Beklagten -, die das Verwaltungsgericht bei seiner Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu Recht zu Lasten des Klägers berücksichtigt hat, führt vorliegend nicht zu der Annahme, die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe hätten zu irgendeinem Zeitpunkt vorgelegen: Bei einer (erstmals) nach Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages ohne Abwarten der bereits absehbaren positiven Entscheidung der Ausländerhörde erhobenen Klage wäre ein entsprechender Prozesskostenhilfeantrag mangels Zulässigkeit der Klage (gegebenenfalls auch wegen Mutwilligkeit der Klageerhebung, vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 10 C 18.2325 - juris Rn. 5) abgelehnt worden.
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